Alle Lasergeräte müssen gekennzeichnet sein, um das Ausmaß des Lasersicherheitsrisikos zu identifizieren, das als Lasersicherheitsklasse bezeichnet wird.
Es gibt 4 Laserschutzklassen, die sich nach dem Grad des Risikos richten, wobei Klasse 1 das geringste und Klasse 4 das höchste Risiko darstellt. Innerhalb dieser Klassen gibt es eine Reihe von Unterklassen, die von der Systemkonfiguration abhängen, insbesondere von der Wellenlänge des Lasers und/oder seiner AEL (Accessible Emission Limit), d. h. dem Grad der vom Laser abgegebenen Leistung und der Expositionszeit, bevor er gefährlich wird.
Die größte Gefahr für den Benutzer ist das Risiko einer Schädigung des Sehvermögens. Dies kann abhängig von der Leistung und Wellenlänge des Lasers sowie des AEL permanent oder temporär sein. Andere Risiken beziehen sich auf biologische (z.B. Hautschäden) oder nicht-biologische Materialschäden sowie auf das Risiko einer Explosion bei Kontakt mit brennbaren oder entzündlichen Materialien.
Innerhalb einer Lasermarkierungs-, Lasergravur- oder Laserschneidmaschine ist die Laserquelle bei jeder Wellenlänge immer Klasse 4. Die Gefährdung durch Laser der Klasse 4 kann durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Vorrichtungen rund um die Laserquelle verringert werden.